Wo können Sie alsErzieher*inarbeiten?

Die abgeschlossene Ausbildung zur Erzieher*in befähigt Sie zur sozialpädagogischen Arbeit …

  • in der Kinderkrippe
  • in der Krabbelstube
  • im Kindergarten
  • in der Kindertagesstätte
  • im Kinderhort
  • in Spiel- und Lernstuben
  • in Ganztagsschulen
  • im Kinder- und Jugendheim
  • in Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit
  • in sonderpädagogischen Einrichtungen, incl. Sonderschulen
  • in Kinderstationen von Krankenhäusern
Das sind die verschiedenenAusbildungs­wege:

Modell 1: Vollzeit

  • Dauer: 2 ½ bis 3 Jahre
  • während der ersten beiden Jahre Unterricht an 5 Tagen in der Woche
  • Möglichkeit zur Finanzierung über Aufstiegs-BAföG
  • in beiden Schuljahren je 6 Wochen Blockpraktikum in unterschiedlichen Bereichen
  • 12 Monate vergütetes Berufspraktikum (Vollzeit) mit Möglichkeit der Verkürzung auf bis zu 6 Monate

Modell 2: PivA

  • Dauer: 3 Jahre
  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 2 Tage vergütete Tätigkeit in einer sozial-
    pädagogischen Einrichtung und 3 Tage Schule
  • Wechsel des Arbeitsbereichs nach dem ersten Jahr
  • 3. Ausbildungsjahr: 3 Tage vergütete Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und 2 Tage Schule
  • während der Ferien Vollzeitarbeitstätigkeit in den Einrichtungen

Modell 3: TZA

  • Dauer: 2 ½ bis 3 Jahre
  • 1. und 2. Ausbildungsjahr: 2 Tage vergütete Tätigkeit in einer sozial-pädagogischen Einrichtung (mindestens 15 Stunden) und 3 Tage Schule
  • Arbeitstätigkeit auch während der Ferien (15 Stunden)
  • am Ende des ersten Jahres 6 Wochen Blockpraktikum in einem anderen Arbeitsbereich
  • 12 Monate vergütetes Berufspraktikum (Vollzeit) mit Möglichkeit der Verkürzung auf bis zu 6 Monate
Einblicke in das Berufsfeld der Erzieherinnen und Erzieher:

Zur Verfügung gestellt von der Katholischen Kita Sulzbach und der Kita St. Rabanus Maurus in Östrich-Winkel.