Wo können Sie alsErzieher*inarbeiten?
Die abgeschlossene Ausbildung zur Erzieher*in befähigt Sie zur sozialpädagogischen Arbeit …
- in der Kinderkrippe
- in der Krabbelstube
- im Kindergarten
- in der Kindertagesstätte
- im Kinderhort
- in Spiel- und Lernstuben
- in Ganztagsschulen
- im Kinder- und Jugendheim
- in Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit
- in sonderpädagogischen Einrichtungen, inkl. Sonderschulen
- in Kinderstationen von Krankenhäusern
Die wichtigsten Fragen zurBewerbung
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausbildungsplatzes brauchen Sie?
Bewerbung
Wie muss Ihre schriftliche Bewerbung aussehen?
Ablauf
Wie verläuft das Bewerbungsverfahren?
Die wichtigsten Fragen zurAusbildung
Alle Informationen zuBewerbung & Ausbildung
Welche Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausbildungsplatzes brauchen Sie?
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik setzt folgende Nachweise voraus:
- Ein Zeugnis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z.B. Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule, Fachoberschulreife, Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe). In Zweifelsfällen entscheidet über die Gleichwertigkeit das Staatliche Schulamt.
- Den Nachweis beruflicher Erfahrung (aufbauend auf dem mittleren Abschluss)
- Berufsabschluss als Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in (DQR4)
- Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf
Abweichend von Punkt 2 ist ein Quereinstieg bei Nachweis gleichwertiger beruflicher Vorbildung möglich. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Nachweise und wird im Rahmen einer Feststellungsprüfung in einem Gespräch über entsprechende sozialpädagogische Erfahrungen überprüft. Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus.
Diese kann nachgewiesen werden durch:
- eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit (siehe Kasten) (sozialpädagogisch/sozialpflegerisch) von 36 Monaten oder
- eine abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung (mindestens auf der Niveaustufe 4 des DQR) und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
- Fachhochschulreife und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (einschlägige Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife werden auf die dreimonatige Tätigkeit angerechnet) oder
- Abschluss der Fachoberschule (Form A oder B), und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Alle zeitlichen Angaben zu Vollzeittätigkeiten verlängern sich in Teilzeit entsprechend.
Auf die Vollzeitberufstätigkeit werden bis zu einer Dauer von höchstens 24 Monaten angerechnet:
- erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu 12 Monaten,
- Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes oder gleichgestellter Dienste im sozialpädagogischen Bereich (FSJ, BfD),
- einschlägige Vollzeitpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen bis zu einer Dauer von 12 Monaten, Teilzeitpraktika sind entsprechend umzurechnen,
- Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zu 12 Monaten
- ehrenamtliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen bis zu 12 Monaten; (Nachweise im Umfang von mind. 140 Stunden werden jeweils als Arbeitsmonat gewertet).
Bewerber*innen, die ihren Schul- oder Berufsabschluss nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch ein Zertifikat nachweisen.
Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen C1-Nachweis haben, können basierend auf dem Nachweis des Niveaus B2 am Bewerber*innen-Verfahren teilnehmen und erhalten bei dessen erfolgreichem Bestehen bis zur Vorlage des C1-Zertifikats einen Platz auf der Warteliste. Sie werden danach bei der Vergabe der Ausbildungsplätze berücksichtigt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen einen ersten Überblick geben können. Bei weiteren Fragen können Sie gerne mit unserem Sekretariat direkt in Kontakt treten.
Montag bis Freitag zwischen 9.00 - 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 06171/ 9243-0 bei Frau Kürten.
Wie muss Ihre schriftliche Bewerbung aussehen?
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Ketteler - La Roche - Schule
Fachschule für Sozialwesen,
Fachrichtung Sozialpädagogik
Altenhöfer Weg 61
61440 Oberursel/Ts.
Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Bewerbung ab September des Jahres vor Ausbildungsbeginn. Ihrem Anschreiben legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse
- Bei ausländischen Abschlusszeugnissen zusätzlich die Anerkennung durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg¹ und der Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auf C1-Niveau (bzw. B2-Niveau)
- Nachweise Ihrer beruflichen Tätigkeiten
- Nachweise über Ihre sozialpädagogischen Erfahrungen (aus denen Art, Dauer und Stundenumfang der Tätigkeit hervorgehen)
- Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten
- Zwei aktuelle Lichtbilder
- Gegebenenfalls einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auf C1-Niveau
Zu Schulbeginn müssen folgende Unterlagen vorliegen und dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate sein:
- Ein Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung erfolgt durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vordruck erhalten Sie von uns).
- Ein Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis) oder ein ärztliches Attest über eine ausreichende Immunität oder eine Befreiung wegen Kontraindikation.
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (muss zum Schulbeginn vorliegen).
Reichen Sie uns bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Bewerbungsmappe ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, es sei denn Sie legen einen frankierten Rückumschlag bei.
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen werden Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre beruflichen Vorstellungen und Absichten sowie Ihre bisherigen berufspraktischen Erfahrungen darzustellen. Sie können weitere Informationen über die schulische Ausbildung erfragen und einen ersten Einblick in die Schulräumlichkeiten bekommen.
Anschrift: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstr. 95, 64295 Darmstadt
Wie verläuft das Bewerbungsverfahren?
Die Vorauswahl
Gesichtspunkte:
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Regionalität
- schulische Leistungen
- praktische Vorerfahrungen
- außerschulisches Engagement
- Lebensalter und -umstände
Der Bewerbungstag
- Vorstellungsrunde
- Feststellungsprüfung und Aufnahmeverfahren in den zweiten Ausbildungsabschnitt: Fachgespräch zu sozialpädagogischen Fragestellungen und Erfahrungen
- Klärung der Rahmenbedingungen zur Ausbildung
- Fragen zu Ausbildungsvorstellungen und -erwartungen
- Klärung von Berufsmotivationen
- Philosophie der Erzieher*innen-Ausbildung an unserer Schule
- Schriftlicher Test zu einem pädagogischen Fachtext
- Einzelgespräch
- Feedback zum Verlauf der Bewerbung
- Durchsicht der Bewerbungsunterlagen
- Klärung individueller Lernvoraussetzungen und besonderer Bedingungen der Lebens- und Lernsituation
Was will das Kollegium der Ketteler-La Roche-Schule in der Erzieher*innenausbildung erreichen?
Unser Ziel und Auftrag ist es, Sie in Ihrem beruflich-fachlichen Identitätsfindungsprozess zu unterstützen und mit Ihnen Wege zu einer verantworteten erzieherischen Tätigkeit zu finden. Wir vermitteln fachliches Grundwissen sowie methodische Möglichkeiten der erzieherischen Arbeit. Wir fordern Ihre Reflexionsfähigkeit, die kritische und selbstkritische Überprüfung Ihrer Berufsmotivation und beruflichen Entwicklung. Wir erwarten Ihre konstruktive Mitarbeit bei der Gestaltung des schulischen Zusammenseins, sei es im Unterricht, in der Schüler*innen-Vertretung, bei Festen und Feiern oder bei der Lösung von Konflikten.
Unser Handeln ist in verschiedenartiger Gestalt Ausdruck eines in christlichen und humanistischen Werten begründeten Engagements für eine gute Erzieher*innen-Ausbildung und da, wo es wechselseitiges Vertrauen erlaubt, auch für eine tragfähige Lebensorientierung. Die Frage, was uns Lebensgrund sein kann, betrachten wir nicht als erledigt oder als private „Spielerei“, sondern als eine notwendige Herausforderung auf dem Weg des Menschseins allgemein und in Bezug auf die Ausbildung als wichtigen Bestandteil der Professionalisierung. Wir werden Sie daher ausdrücklich mit religiösen und humanistischen Fragen konfrontieren, mit Ihnen nach spirituellen Ausdrucksformen suchen und gemeinsam Gottesdienst feiern.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und gliedert sich in
- eine zweijährige schulische Ausbildung: 3 Tage Schule und 2 Tage Praxis (vergütete Tätigkeit als pädagogische Fachkraft, in der Regel 15 Stunden) sowie ein 6-wöchiges Praktikum am Ende des 2. Semesters,
- ein von Seiten der Schule begleitetes Berufsanerkennungsjahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Studierende mit Sozialassistentenabschluss können an die Gesamtkonferenz einen Antrag auf Verkürzung auf 6 Monate stellen.
Der schulische Ausbildungsabschnitt endet mit einer theoretischen Prüfung. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Berufsanerkennungsjahres.
Am Ende des Berufsanerkennungsjahres melden Sie sich zur methodischen Prüfung, nach deren Bestehen Sie "Staatlich anerkannte Erzieher*in" sind.
Die Ausbildung beginnt jährlich nach den Sommerferien.
Welche Fächer gehören zur Ausbildung?
Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird gemäß dem neuen Lehrplan in der Erzieherausbildung überwiegend nicht mehr in Fächern, sondern in Aufgabenfeldern unterrichtet. Ziel der Aufgabenfeldorientierung ist es:
- Den Erwerb von Kompetenzen in berufsbezogenen und berufsübergreifenden Zusammenhängen zu fördern,
- den Entwicklungsprozess zu einer reflektierten professionellen Haltung als Erzieher*in zu begleiten
- den handlungsorientierten Unterricht sowie die Verzahnung von Theorie und Praxis zu unterstützen und
- die verantwortliche Gestaltung von pädagogischen Prozessen zu ermöglichen (Lehrplan für die Ausbildung von Erzieher*innen).
Aufgabenfelder und Fächer in der Erzieherausbildung
Aufgabenfeld | Unterrichtsinhalt im ersten und zweiten Ausbildungsjahr |
AF 1 | Berufliche Identität und prof. Perspektiven weiter entwickeln |
AF 2 | Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten |
AF 3 | Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern |
AF 4 | Unterteilt in folgende Bildungsbereiche: - Gesundheit + Umwelt; - Tanz + Musik; - Kreatives Gestalten; - Bewegung + Spiel; - Medien + Literacy; - Mint |
AF 5 | Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen |
AF 6 | Institution und Team entwickeln sowie in sozialen Netzwerken kooperieren |
Mentoring | Portfolioarbeit, Coaching, Begleitung der Gruppenarbeit, Kasuistik, Praxisreflexion |
Vertiefungsbereich Gruppe A | Vertiefungsbereich Gruppe B |
Sozialpädagogische Arbeit
| Sozialpädagogische Arbeit
|
Allgemeinbildende Fächer:
- Deutsch
- Religion/Religionspädagogik
Sozialpädagogische Praxis:
- Der Großteil der sozialpädagogischen Praxis findet im Rahmen Ihrer Tätigkeit als pädagogische Fachkraft statt.
- Am Ende des 2. Semesters wechseln Sie für einen Zeitraum von 6 Wochen den Arbeitsbereich.
Beispiel für die Stundenverteilung für durchschnittlich 22 Wochenstunden
Fächer | 1. Semester. | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
Deutsch | 2 Std. | 2 Std. 1 LN | 2 Std. 1 LN | 2 Std. |
Religionspädagogik | 3 Std. 1 LN | --- | 3 Std. 1 LN | --- |
AF 1/6 Prüfungsfach* | 2 Std. 1 LN | 2 Std. 1 LN | 2 Std. 1 LN | 2 Std. |
AF 3/5 Prüfungsfach* | 4 Std. 1 LN | 3 Std. 1 LN | 4 Std. 1 LN | 4 Std |
AF2 Prüfungsfach | 3 Std. | 3 Std. 1 LN | 3 Std. 1 LN | 3 Std. |
Mentoring AF 2/AF3 | 1 Std. | 1 Std. | 1 Std. | 1 Std. |
AF 4 Prüfungsfach/ | 4 Std. 1 LN | 4 Std. 1 LN | 4 Std. 1 LN | 4 Std. |
--- | 3 Std. | --- | 3 Std. | |
Vertiefungsbereich | 3 Std. 1 LN VTB A | 3 Std. 1 LN VTB B | 3 Std. 1 LN VTB A | 3 Std. 1 LN VTB B |
22 Std. | 21 Std. | 22 Std. | 22 Std. |
* Eine Prüfungsklausur kann wahlweise im AF 3 oder AF 1 geschrieben werden
Was müssen Sie für eine Ausbildung an der Ketteler-La Roche-Schule bezahlen?
Das Ersatzschulfinanzierungsgesetz deckt nur einen Teil der Kosten zum Betrieb der Schule bzw. für die Ausbildungskosten. Deswegen erheben wir einen eigenen monatlichen Schulgeldbeitrag von 60,00 €; insgesamt für das erste und zweite Ausbildungsjahr jeweils 720,00 €. Für Studierende, die bei einem katholischen Träger angestellt sind, übernimmt das Bistum diese Kosten.
Im dritten Ausbildungsjahr verlangen wir inkl. der Prüfungsgebühren einmalig € 230,00.
Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf Schulgeldermäßigung beim Schulträger
zu stellen.
Die religionspädagogische Ausbildung während des Berufsanerkennungsjahres wird durch die Diözese Limburg bzw. die Evangelische Kirche Hessen-Nassau finanziert und ist für Sie kostenfrei.
Finanzierungsmöglichkeiten
In den drei Ausbildungsmodellen gibt es für Sie Möglichkeiten der Finanzierung:
- Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr Möglichkeit zur Beantragung von BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); weitere Möglichkeiten bieten sich durch Stipendien bzw. die Beantragung von Bildungs- und Studienkrediten.
- Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Bezahlung des Berufsanerkennungsjahres nach TVöD Berufspraktikanten.
Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten jenseits der tariflichen Bezüge:
Schüler-BAföG: Durch die staatliche Anerkennung der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, Schüler-BAföG, welches nach Abschluss der Ausbildung nicht an das BAföG-Amt zurückgezahlt werden muss, zu beantragen (mit Einkommensüberprüfung).
Aufstiegs-BAföG: Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden (ohne Einkommensüberprüfung). Die Ausbildung zum*r Erzieher*in wird altersunabhängig gefördert. Gefördert werden auch Personen, die bereits einen Meister- oder Bachelorabschluss haben. Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem „Zuschussteil“ (nicht rückzahlbar) und aus einem zinsgünstigen Darlehen. Darüber hinaus gibt es weitere Zuschüsse für verheiratet/verpartnerte, für Kinder und für die Betreuungskosten für Kinder bei Alleinerziehenden. Mehr unter www.bafög-hessen.de und www.aufstiegs-bafoeg.de oder 0800 622 36 34.
Bildungs-/Studienkredit: Die KfW-Förderbank bietet einen Bildungskredit (monatliche Auszahlung bis zu 300,- EUR) zu günstiger Verzinsung an. Dieser deckt die zwei Jahre der Ausbildung ab und kann von Teilnehmern im Alter von 18 bis 35 Jahren beansprucht werden. Zudem kann ein Studienkredit (monatliche Auszahlung bis zu 650,- EUR) von Teilnehmern im Alter von 18-44 Jahren beantragt werden.
Stipendien: Aufgrund des Fachkräftemangels im Rhein-Main-Gebiet gibt es zahlreiche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung der Ausbildung durch Stipendien. Die Nachfrage bei Trägern (z.B. Bistum Limburg, Kommunen, Caritas, Diakonie usw.) von Kindertageseinrichtungen lohnt sich