So finanzieren Sie sich die Ausbildung
In der Sozialassistenz haben Sie die Möglichkeit, Schüler-Bafög zu beantragen. Das Schüler-BAföG ermöglicht Schüler*innen die Ausbildung, auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können. Schüler-BAföG erhalten auch Menschen, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Lebens- und Wohnsituation des*r Antragsteller*in. Das Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden.
- Nähere Informationen über: BAföG für Schülerinnen und Schüler – BAföG
Personen, die nicht direkt von der weiterführenden Schule kommen und arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich deshalb mit der Ausbildung zur Sozialassistenz weiterqualifizieren wollen, können die Möglichkeit eines Bildungsgutscheins prüfen lassen (siehe Erzieher*innenausbildung).
- Nähere Informationen unter: Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
In der Vollzeitausbildung der Erzieher*innenausbildung haben Sie die Möglichkeit Aufstiegs-BAfög oder einen Bildungsgutschein zu erhalten, sofern Sie zu der zu fördernden Personengruppe gehören.
Wer erhält Aufstiegs-BAfög?
- Aufstiegs-BAfög ist eine elternunabhängige und altersunabhängige Förderung. Alleinstehende Studierende in Vollzeitlehrgängen erhalten beispielsweise vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt von über 1000,00 Euro (Stand 11/24). Kinder werden zusätzlich finanziert.
- Förderbar sind z.B.:
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Personen ohne Erstausbildungsabschluss (z.B. mit abgebrochenem Studium oder Abitur), aber mit der erforderlichen Berufspraxis für die Ausbildung.
- Quereinsteiger*innen
- Sozialassistent*innen
- Personen mit einem anderen Bachelor-Abschluss
- Personen anderer Nationalität mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG).
- Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie unter: Startseite – BMBF Aufstiegs-BAföG
- Informationen über den Bildungsgutschein finden Sie unter der berufsbegleitenden Ausbildung.
Wer erhält einen Bildungsgutschein?
Die Agentur für Arbeit kann Ihre Umschulung zur Erzieher*in mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Diesen erhalten in erster Linie arbeitslose, arbeitsuchende Menschen aber auch Beschäftigte. Ziel eines Bildungsgutschein ist es, dass damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann oder aber eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
Auch Beschäftigte in sozialpädagogischen Einrichtungen können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn diese sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten (Beschäftigtenqualifizierung).
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine an Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung sowie Arbeitnehmer*innen, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.
- Rechtliche Grundlage für den Bildungsgutschein ist §81 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III).
- Weitere Information finden Sie über die Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
Unsere Ausbildungsgänge sind von der Fachkundigen Stelle „Procum Zert“ zertifiziert und nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ein zugelassener Träger.
In der berufsbegleitenden Ausbildung (TZA) erhalten Sie ein Gehalt (TZA) entsprechend Ihres Anstellungsverhältnisses (Stundenumfang 40% bis 50 %) durch den Träger Ihrer Einrichtung. Zusätzlich können Sie einen Bildungsgutschein (Beschäftigtenqualifizierung) erhalten, sofern Sie zu der zu fördernden Personengruppe gehören. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Arbeitstätigkeit beim selben Träger vor Antritt der Ausbildung.
Wer erhält einen Bildungsgutschein?
Die Agentur für Arbeit kann Ihre Umschulung zur Erzieher*in mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Diesen erhalten in erster Linie arbeitslose, arbeitsuchende Menschen aber auch Beschäftigte. Ziel eines Bildungsgutschein ist es, dass damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann oder aber eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
Auch Beschäftigte in sozialpädagogischen Einrichtungen können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn diese sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten (Beschäftigtenqualifizierung).
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine an Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung sowie Arbeitnehmer*innen, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.
- Rechtliche Grundlage für den Bildungsgutschein ist §81 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III).
- Weitere Information finden Sie über die Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
Unsere Ausbildungsgänge sind von der Fachkundigen Stelle „Procum Zert“ zertifiziert und nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ein zugelassener Träger.
In der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung (PivA) entsprechend Ihres Anstellungsverhältnisses durch den Träger Ihrer Einrichtung. Zusätzlich können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, sofern Sie zu der zu fördernden Personengruppe gehören.
Wer erhält einen Bildungsgutschein?
Die Agentur für Arbeit kann Ihre Umschulung zur Erzieher*in mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Diesen erhalten in erster Linie arbeitslose, arbeitsuchende Menschen aber auch Beschäftigte. Ziel eines Bildungsgutschein ist es, dass damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann oder aber eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
Auch Beschäftigte in sozialpädagogischen Einrichtungen können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn diese sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten (Beschäftigtenqualifizierung).
Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine an Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung sowie Arbeitnehmer*innen, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.
- Rechtliche Grundlage für den Bildungsgutschein ist §81 des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch (SGB III).
- Weitere Information finden Sie über die Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
Unsere Ausbildungsgänge sind von der Fachkundigen Stelle „Procum Zert“ zertifiziert und nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ein zugelassener Träger.