Wo können Sie alsErzieher*inarbeiten?

Die abgeschlossene Ausbildung zur Erzieher*in befähigt Sie zur sozialpädagogischen Arbeit …

  • in der Kinderkrippe
  • in der Krabbelstube
  • im Kindergarten
  • in der Kindertagesstätte
  • im Kinderhort
  • in Spiel- und Lernstuben
  • in Ganztagsschulen
  • im Kinder- und Jugendheim
  • in Einrichtungen offener Kinder- und Jugendarbeit
  • in sonderpädagogischen Einrichtungen, inkl. Sonderschulen
  • in Kinderstationen von Krankenhäusern
Die wichtigsten Fragen zurBewerbung

Voraus­setzungen

Welche Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausbildungsplatzes brauchen Sie?

Bewer­bung

Wie muss Ihre schriftliche Bewerbung aussehen?

Ablauf

Wie verläuft die Bewerbung?

Die wichtigsten Fragen zurAusbildung

Ziele

Was will das Kollegium der Ketteler-La Roche-Schule in der Erzieher*innen-Ausbildung erreichen?

Dauer

Wie lange dauert die Ausbildung?

Inhalte

Welche Fächer gehören zur Ausbildung?

Kosten

Was müssen Sie für eine Ausbildung an der Ketteler-La Roche-Schule bezahlen?

Alle Informationen zuBewerbung & Ausbildung

Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik setzt folgende Nachweise voraus:

  1. Ein Zeugnis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z.B. Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule, Fachoberschulreife, Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe). In Zweifelsfällen entscheidet über die Gleichwertigkeit das Staatliche Schulamt.
  2. Den Nachweis beruflicher Erfahrung (aufbauend auf dem mittleren Abschluss)
    • Berufsabschluss als Staatlich geprüfte*r Sozialassistent*in (DQR4)
    • Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf

Abweichend von Punkt 2 ist ein Quereinstieg bei Nachweis gleichwertiger beruflicher Vorbildung möglich. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage entsprechender Nachweise und wird im Rahmen einer Feststellungsprüfung in einem Gespräch über entsprechende sozialpädagogische Erfahrungen überprüft. Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus.

Diese kann nachgewiesen werden durch:

  • eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit (siehe Kasten) (sozialpädagogisch/sozialpflegerisch) von 36 Monaten oder
  • eine abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung (mindestens auf der Niveaustufe 4 des DQR) und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • Fachhochschulreife und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (einschlägige Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife werden auf die dreimonatige Tätigkeit angerechnet) oder
  • Abschluss der Fachoberschule (Form A oder B), und eine mindestens dreimonatige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Alle zeitlichen Angaben zu Vollzeittätigkeiten verlängern sich in Teilzeit entsprechend.

Auf die Vollzeitberufstätigkeit werden bis zu einer Dauer von höchstens 24 Monaten angerechnet:

  • erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu 12 Monaten,
  • Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes oder gleichgestellter Dienste im sozialpädagogischen Bereich (FSJ, BfD),
  • einschlägige Vollzeitpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen bis zu einer Dauer von 12 Monaten, Teilzeitpraktika sind entsprechend umzurechnen,
  • Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zu 12 Monaten
  • ehrenamtliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen bis zu 12 Monaten; (Nachweise im Umfang von mind. 140 Stunden werden jeweils als Arbeitsmonat gewertet).

 

Bewerber*innen, die ihren Schul- oder Berufsabschluss nicht im deutschsprachigen Raum erworben haben, müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch ein Zertifikat nachweisen.

Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen C1-Nachweis haben, können basierend auf dem Nachweis des Niveaus B2 am Bewerber*innen-Verfahren teilnehmen und erhalten bei dessen erfolgreichem Bestehen bis zur Vorlage des C1-Zertifikats einen Platz auf der Warteliste. Sie werden danach bei der Vergabe der Ausbildungsplätze berücksichtigt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen einen ersten Überblick geben können. Bei weiteren Fragen können Sie gerne mit unserem Sekretariat direkt in Kontakt treten.

Montag bis Freitag zwischen 9.00 - 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 06171/ 9243-0 bei Frau Kürten.

Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:

Ketteler - La Roche - Schule
Fachschule für Sozialwesen,
Fachrichtung Sozialpädagogik
Altenhöfer Weg 61
61440 Oberursel/Ts.

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Bewerbung ab September des Jahres vor Ausbildungsbeginn. Ihrem Anschreiben legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopien Ihrer Abschlusszeugnisse
  • Bei ausländischen Abschlusszeugnissen zusätzlich die Anerkennung durch das Staatliche Schulamt Darmstadt-Dieburg¹ und der Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auf C1-Niveau (bzw. B2-Niveau)
  • Nachweise Ihrer beruflichen Tätigkeiten
  • Nachweise über Ihre sozialpädagogischen Erfahrungen (aus denen Art, Dauer und Stundenumfang der Tätigkeit hervorgehen)
  • Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Zwei aktuelle Lichtbilder
  • Gegebenenfalls einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auf C1-Niveau

Zu Schulbeginn müssen folgende Unterlagen vorliegen und dürfen zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate sein:

  • Ein Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung erfolgt durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vordruck erhalten Sie von uns).
  • Ein Nachweis über die Masernimpfung (Impfausweis) oder ein ärztliches Attest über eine ausreichende Immunität oder eine Befreiung wegen Kontraindikation.
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (muss zum Schulbeginn vorliegen).

Reichen Sie uns bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Bewerbungsmappe ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden, es sei denn Sie legen einen frankierten Rückumschlag bei.

Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen werden Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre beruflichen Vorstellungen und Absichten sowie Ihre bisherigen berufspraktischen Erfahrungen darzustellen. Sie können weitere Informationen über die schulische Ausbildung erfragen und einen ersten Einblick in die Schulräumlichkeiten bekommen.

¹ Sie finden im Internet Informationen, Antragsformulare und Übersicht, welcher Bearbeiter für Sie zuständig ist. https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bildungsnachweise/auslaendische-schulische-abschluesse
Anschrift: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstr. 95, 64295 Darmstadt

Die Vorauswahl

Gesichtspunkte:

  • Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
  • Regionalität
  • schulische Leistungen
  • praktische Vorerfahrungen
  • außerschulisches Engagement
  • Lebensalter und -umstände

Der Bewerbungstag

  1. Vorstellungsrunde
  2. Feststellungsprüfung: Fachgespräch zu sozialpädagogischen Fragestellungen und Erfahrungen
  3. Klärung der Rahmenbedingungen zur Ausbildung
    • Fragen zu Ausbildungsvorstellungen und -erwartungen
    • Klärung von Berufsmotivationen
    • Philosophie der Erzieher*innen-Ausbildung an unserer Schule
  4. Schriftlicher Test zu einem pädagogischen Fachtext
  5. Einzelgespräch
    • Feedback zum Verlauf der Bewerbung
    • Durchsicht der Bewerbungsunterlagen
    • Klärung individueller Lernvoraussetzungen und besonderer Bedingungen der Lebens- und Lernsituation

Unser Ziel und Auftrag ist es, Sie in Ihrem beruflich-fachlichen Identitätsfindungs­prozess zu unterstützen und mit Ihnen Wege zu einer verantworteten erzieherischen Tätigkeit zu finden. Wir vermitteln fachliches Grundwissen sowie methodische Möglichkeiten der erzieherischen Arbeit. Wir fordern Ihre Reflexionsfähigkeit, die kritische und selbstkritische Überprüfung Ihrer Berufsmotivation und beruflichen Entwicklung. Wir erwarten Ihre konstruktive Mitarbeit bei der Gestaltung des schulischen Zusammenseins, sei es im Unterricht, in der Schüler*innen-Vertretung, bei Festen und Feiern oder bei der Lösung von Konflikten.

Unser Handeln ist in verschiedenartiger Gestalt Ausdruck eines in christlichen und humanistischen Werten begründeten Engagements für eine gute Erzieher*innen-Ausbildung und da, wo es wechselseitiges Vertrauen erlaubt, auch für eine tragfähige Lebensorientierung. Die Frage, was uns Lebensgrund sein kann, betrachten wir nicht als erledigt oder als private „Spielerei“, sondern als eine notwendige Herausforderung auf dem Weg des Menschseins allgemein und in Bezug auf die Ausbildung als wichtigen Bestandteil der Professionalisierung. Wir werden Sie daher ausdrücklich mit religiösen und humanistischen Fragen konfrontieren, mit Ihnen nach spirituellen Ausdrucksformen suchen und gemeinsam Gottesdienst feiern.

Das Ausbildungsmodell 2 PivA (Praxis integrierte vergütete Ausbildung), dauert 3 Jahre und ist über einen Kooperationsvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Fachschule geregelt.

Der Kerngedanke dieses Ausbildungskonzepts ist die durchgängige Vernetzung von Theoriezeiten und Praxiszeiten während der gesamten Ausbildungsdauer von insgesamt 3 Jahren, beginnend nach den Sommerferien.

  • Dauer: 3 Jahre
  • Vergütete Tätigkeit in den sozialpädagogischen Einrichtungen:
    (1. Jahr ca. 1140,00 - im 2. Jahr ca. 1202.00 - im 3. Jahr ca. 1303,00)
  • Während der Ferien Vollzeittätigkeit in der begleitenden Praxiseinrichtung.
    (tariflich festgelegte Urlaubstage müssen während der Ferienzeiten genommen werden)
  • Wechsel des Arbeitsbereichs nach dem ersten Jahr.
  • Das Anerkennungsjahr beginnt im 2. Ausbildungsjahr und erstreckt sich über 2 Jahre
  • Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Fachschule.
  • Die Praxis verantwortet die Begleitung des berufspraktischen Teils der Ausbildung durch ausgebildete sozialpädagogische Fachkräfte und stellt wöchentlich stattfindende Anleitungsgespräche sicher.

Am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts findet im 6. Semester eine theoretische Abschlussprüfung statt, die sich aus zwei Prüfungsklausuren und einer Präsentationsprüfung zusammensetzt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die  Zulassung zur Prüfung zur staatlichen Anerkennung. Diese findet nach Beendigung des 6. Semesters im Anschluss an die Sommerferien 2024 statt. Mit Bestehen dieser Prüfung erhalten Sie die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte*r Erzieher*in".

Die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie Ihre Tätigkeiten in der Praxis werden seitens der Schule angeleitet und begleitet.

Hier die Struktur Ihrer Ausbildung im Überblick:

1.Jahr (1. + 2. Semester)2. Jahr (3. + 4. Semester)3. Jahr (5. + 6. Semester)
Lernort Schule – 3 Tage
(24 Wochenstunden)

 

Lernort Praxis – 2 Tage
(15 Stunden in der Schulzeit, 39 Stunden* in den Ferien)

 

2 Besuche in der Praxisstelle durch Mentor*innen der Schule

 

2 Praktikums-
anleiter*innentreffen

 

In der 2. Jahreshälfte: Suche einer Praxisstelle für das
2. und 3. Ausbildungsjahr

Wechsel des Arbeitsbereichs während der Sommerferien zwischen 2. und 3. Semester; Beginn des Anerkennungsjahres

 

Lernort Schule – 3 Tage 
(24 Wochenstunden)

 

Lernort Praxis – 2 Tage
(15 Stunden in der Schulzeit, 39 Stunden* in den Ferien)

Lernort Schule – 2 Tage 
(16 Wochenstunden)

 

Lernort Praxis – 3 Tage
(23 Stunden in der Schulzeit, 39 Stunden* in den Ferien)

 

Abschlussprüfungen:

  • zwei schriftliche Prüfungen (je eine Prüfung in AF2 sowie eine alternativ in AF1 oder. AF3)
  • eine Präsentationsprüfung (AF4)
  • ggfs. mündliche Prüfung
  • eine Prüfung zur staatlichen Anerkennung

 

Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird gemäß dem neuen Lehrplan in der Erzieherausbildung überwiegend nicht mehr in Fächern, sondern in Aufgabenfeldern unterrichtet. Ziel der Aufgabenfeldorientierung ist es:

  • Den Erwerb von Kompetenzen in berufsbezogenen und berufsübergreifenden Zusammenhängen zu fördern,
  • den Entwicklungsprozess zu einer reflektierten professionellen Haltung als Erzieher*in zu begleiten
  • den handlungsorientierten Unterricht sowie die Verzahnung von Theorie und Praxis zu unterstützen und
  • die verantwortliche Gestaltung von pädagogischen Prozessen zu ermöglichen (Lehrplan für die Ausbildung von Erzieher*innen).

Aufgabenfelder und Fächer in der Erzieherausbildung

AufgabenfeldUnterrichtsinhalt im ersten und zweiten Ausbildungsjahr
AF 1Berufliche Identität und prof. Perspektiven weiter entwickeln
AF 2Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
AF 3Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
AF 4Unterteilt in folgende Bildungsbereiche: - Gesundheit + Umwelt; - Tanz + Musik; - Kreatives Gestalten; - Bewegung + Spiel; - Medien + Literacy; - Mint
AF 5Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
AF 6Institution und Team entwickeln sowie in sozialen Netzwerken kooperieren
MentoringPortfolioarbeit, Coaching, Begleitung der Gruppenarbeit, Kasuistik, Praxisreflexion
Vertiefungsbereich Gruppe AVertiefungsbereich Gruppe B

Sozialpädagogische Arbeit

  • im Elementarbereich
  • im außerschulischen und schulischen Bereich
  • in heilpädagogischen Einrichtungen/ mit Menschen mit Beeinträchtigungen
  • in der Erziehungshilfe

Sozialpädagogische Arbeit

  • im interkulturellen Bereich
  • Schwerpunkt Salutogenese
  • Schwerpunkt Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Schwerpunkt Sozialmanagement

Allgemeinbildende Fächer:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Religion/Religionspädagogik

Sozialpädagogische Praxis:

Arbeitstätigkeit in den jeweiligen Praxisstellen der 3 Ausbildungsjahre.

Beispiel für die Stundenverteilung für durchschnittlich 24 Wochenstunden

Fächer1. Jahr2. Jahr3. Jahr
Deutsch2 Std2 Std.---
Englisch2 Std------
Religionspädagogik2 Std2 Std---

AF 1/6

Prüfungsfach*

3 Std3 Std2 Std

AF 3/5

Prüfungsfach*

4 Std3 Std2 Std

AF2

Prüfungsfach

3 Std3 Std2 Std

Mentoring

AF 2/AF3

2 Std2 Std2 Std

AF 4

Prüfungsfach/
Präsentationsprüfung

6 Std5 Std8 Std
Vertiefungsbereich---

2 Std (A)

2 Std (B)

---
Summe:24 Std24 Std16 Std

* Eine Prüfungsklausur kann wahlweise im AF 3 oder AF 1 geschrieben werden

Das Ersatzschulfinanzierungsgesetz deckt nur einen Teil der Kosten zum Betrieb der Schule bzw. für die Ausbildung. Deswegen erheben wir einen eigenen Schulgeldbeitrag: In der PivA wird das Schulgeld voll vom Träger beglichen und beträgt:

  • Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr jährlich € 720,- (monatliche Zahlungen von € 60,- über einen Zeitraum von 24 Monaten)
  • Im dritten Ausbildungsjahr jährlich € 480 €. Es kann durch monatliche Zahlungen von € 40,- (über einen Zeitraum von 12 Monaten) beglichen werden.

Die Vergütung erfolgt über die Fachkräfteoffensive oder den Träger; während der gesamten Ausbildungszeit nach TVAöD Pflege.

Informieren Sie sich auch in diesem Ausbildungsmodell über zusätzliche untenstehende Unterstützungsmöglichkeiten.