Ihre Möglichkeiten,
die Fachhochschul­reife zu erlangen:

Während der Sozialassistent*innen-Ausbildung

Mit Zusatzkursen und einem Praktikum können Sie Ihre Fachhochschulreife während der Ausbildung zur Sozialassistent*in parallel erwerben.

Während der Erzieher*innen-Ausbildung

Während der Vollzeitausbildung können Sie durch Zusatzkurse und ein Praktikum die Fachhochschulreife erwerben.

Alle Informationen zum Erlangen derFachhochschul­reife

Während der Sozialassistent*innen-Ausbildung:

Grund- bzw. Mindestvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss, d.h. 2 -jährige Berufsfachschule, Realschule oder Gymnasium mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 (Sekundarstufe 1) bzw. mit dem Erreichen der E1 einer gymnasialen Oberstufe bei G8.

Die bundesweit gültige Fachhochschulreife kann erworben werden, wenn Sie während der beiden Ausbildungsjahre Zusatzunterricht in Mathematik (3 Stunden/Woche) und Englisch (1 Stunde/Woche) belegen und eine schriftliche Zusatzprüfung in Mathematik, Englisch und Deutsch ablegen. Die Anerkennung erhalten Sie nach sechs Monaten berufspraktischer Tätigkeit in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen.

Die Kursgebühr beträgt 480 € pro Jahr und ist in monatlichen Beiträgen à 40 € zu entrichten.

Während der Erzieher*innen-Ausbildung:

Die bundesweit gültige Fachhochschulreife kann in der Vollzeitausbildung erworben werden, wenn Sie während der ersten beiden Ausbildungsjahre Zusatzunterricht in Mathematik belegen und eine Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren.

Das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife kann frühestens nach sechs Monaten Berufspraktikum in Vollzeitform (in Teilzeitform entsprechend länger) ausgehändigt werden.

Mit der Fachhochschulreife erhalten Sie eine allgemeine Studienberechtigung.

Die Kursgebühr beträgt 360 € pro Jahr und ist in monatlichen Beiträgen à 30 € zu entrichten.